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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER   

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https://dejure.org/2006,108089
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER (https://dejure.org/2006,108089)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER (https://dejure.org/2006,108089)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. August 2006 - L 8 AS 365/06 ER (https://dejure.org/2006,108089)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06

    Beschwerde gegen einer Versagung der Bewilligung von Kosten für Heizung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006 - L 8 AS 365/06
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners können bei Wohngemeinschaften für die Beurteilung, ob die Wohnungsgröße und die Kosten der Unterkunft angemessen sind, nicht ohne Weiteres die für einen Zweipersonenhaushalt (Bedarfsgemeinschaft) geltenden Kriterien zu Grunde gelegt werden (vgl Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen vom 17. März 2006 - L 8 AS 245/05 ER - vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER - und vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06

    Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Kosten der Unterkunft; Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006 - L 8 AS 365/06
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners können bei Wohngemeinschaften für die Beurteilung, ob die Wohnungsgröße und die Kosten der Unterkunft angemessen sind, nicht ohne Weiteres die für einen Zweipersonenhaushalt (Bedarfsgemeinschaft) geltenden Kriterien zu Grunde gelegt werden (vgl Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen vom 17. März 2006 - L 8 AS 245/05 ER - vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER - und vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2006 - L 8 AS 245/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006 - L 8 AS 365/06
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners können bei Wohngemeinschaften für die Beurteilung, ob die Wohnungsgröße und die Kosten der Unterkunft angemessen sind, nicht ohne Weiteres die für einen Zweipersonenhaushalt (Bedarfsgemeinschaft) geltenden Kriterien zu Grunde gelegt werden (vgl Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen vom 17. März 2006 - L 8 AS 245/05 ER - vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER - und vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER -).
  • SG Hannover, 25.06.2007 - S 17 AS 1252/07
    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
  • SG Hannover, 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07
    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
  • SG Hannover, 14.03.2007 - S 17 AS 634/06
    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung wohl nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
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